Wer kann über mich eine Schufaauskunft verlangen?

Über mehr als 60 Millionen Bundesbürger sind inzwischen verschiedene Daten in der Schufa, der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung, gespeichert. Diese Daten sind natürlich streng vertraulich und zunächst einmal nur der Schufa selbst zugänglich. Darüber hinaus werden die Daten ebenfalls an den Betroffenen weitergegeben. Dieser kann bei der Schufa eine so genannte Selbstauskunft anfordern, die mitunter auch als die Schufa-Eigenauskunft bezeichnet wird. Diese Selbstauskunft kann der Betroffene zu jeder Zeit anfordern, was jedoch nur einmal jährlich kostenlos ist. Danach fallen für jede Eigenauskunft Kosten in Höhe von mindestens 8,50 Euro an. Bevor man eine solche Selbstauskunft bekommt, muss man sich allerdings zunächst gegenüber der Schufa legitimieren.

Das geschieht entweder per Post, wenn die Schufa-Auskunft an die Wohnadresse versendet werden soll, oder per Postident-Verfahren. In diesem Fall kann man die Auskunft über das Internet, und zwar genauer gesagt über das Portal der Schufa „Meine Schufa“ abrufen. Es gibt aber neben der Schufa und dem Betroffenen selbst noch andere Unternehmen/Personen, die über den gespeicherten Verbraucher eine Schufa-Auskunft einholen können. Jedoch ist dazu stets die Einwilligung des Betroffenen erforderlich, da die Abfrage der Daten ansonsten nicht rechtmäßig ist. Bei vorliegender Einverständniserklärung sind generell alle Vertragspartner der Schufa dazu berechtigt, eine solche Schufa-Auskunft einzuholen. Zu diesen Vertragspartnern der Schufa zählen vor allen Dingen die Kreditinstitute. Im Grunde ist jede deutsche Bank der Schufa „angeschlossen“, von der „kleinen“ Sparkasse bis hin zur Großbank. Es gibt praktisch kein Kreditinstitut hierzulande, welches dem Verbraucher ein Darlehen gewähren würde, wenn nicht zuvor die in der Schufa gespeicherten Daten abgefragt worden sind. Ähnlich verfahren auch immer mehr andere Firmen, wie etwa Mobilfunkanbieter, Telefongesellschaften, Versicherungskonzerne, und selbst Stromanbieter fragen mittlerweile die Schufa-Daten ab, bevor ein Vertrag mit dem Kunden geschlossen wird.

Neben den genannten Unternehmen gibt es mitunter auch Privatpersonen, die ein so bezeichnetes berechtigtes Interesse daran haben können, die Schufa-Daten einer Person zu erfahren. Hier sind vor allen Dingen die Vermieter zu nennen, die eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten haben, und anhand der Schufa die Bonität des in Frage kommenden Mieters überprüfen möchten. Allerdings ist es diesen Privatpersonen nicht möglich, die Schufa-Auskunft selbst einzuholen, da die Vermieter (außer größeren Wohnungsgesellschaften) fast nie Vertragspartner der Schufa sind. In solch einem Fall kann der interessierte Mieter eine Eigenauskunft einholen, die in der etwas erweiterten Form auch als Bonitätsauskunft bezeichnet wird, und diese Auskunft dann dem Vermieter als Bonitätsnachweis vorlegen. Insgesamt kann man als Fazit festhalten, dass man sich im Grunde keine Sorgen machen muss, dass eventuell "Fremde" über einen die in der Schufa gespeicherten Informationen abfragen können. Denn es ist stets erforderlich, dass der Betroffene mit der Abfrage einverstanden ist.

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