Was speichert die SCHUFA alles für Daten ab?
Die Schufa gehört sicherlich inzwischen zu den Unternehmen, welche die größte „Datensammlung“ über die Bürger hierzulande besitzen. Über mehr als 60 Millionen Bundesbürger sind in der Schufa, was übrigens die gängige Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ ist, Daten gespeichert. Während sich manche Bürger sicherlich gar keine Gedanken darüber machen, ob und welche Daten in der Schufa über sie gespeichert werden, so interessieren sich natürlich ebenso viele Bürger sehr wohl dafür, welche Daten eigentlich in der Schufa gespeichert werden. Vom Grundsatz her kann man diese Daten in zwei Kategorien einteilen, nämlich in die Personendaten (Angaben zur Person) und in die Schufa-Merkmale, die letztendlich auch für Banken sowie weitere Unternehmen sehr interessant sind.
Denn die Schufa-Merkmale sollen einen Rückschluss darauf zulassen, ob der „Betroffene“ über eine gute oder eher schlechte Kreditwürdigkeit verfügt. Aber zunächst zurück zu den Personendaten. Diese Daten sind als „neutral“ zu bewerten, weil sie lediglich nähere Angaben zur Person machen. Zu diesen Daten zählen Vorname, Nachname, eventuell abweichender Geburtsname, aktuelle Anschrift, vorherige Anschriften, Geburtsdatum, Geburtsort und auch der Beruf wird meistens gespeichert. Eigentlich fehlen nur noch Schuhgröße und Gewicht, dann wären die Angaben zur Person nahezu komplett. Sind diese Daten übrigens einmal in der Schufa gespeichert, hat man keinen Anspruch darauf, dass die Personendaten wieder gelöscht werden. Die zweite Gruppe von Daten, die ebenfalls in der Schufa gespeichert werden, sind die so genannten Schufa-Merkmale. Diese Merkmale sind, nicht wie die Personendaten, als neutral anzusehen, sondern dienen ausdrücklich auch der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Somit unterteilt man diese Merkmale in die negativen sowie positiven bzw. neutralen Merkmale, von denen es allerdings im Verhältnis zu den möglichen Negativmerkmalen nur sehr wenig verschiedene Merkmale gibt.
Es gibt eine Reihe von Negativmerkmalen, die der Schufa entweder praktisch „automatisch“ mitgeteilt werden, oder aber manuell zu melden sind. Zu den negativen Merkmalen zählen zum Beispiel Haftbefehle, Vollstreckungsbescheide und Eidesstattliche Versicherungen. Diese Negativmerkmale werden mitunter auch als „harte“ Merkmale bezeichnet, da diesen entweder ein grobes Fehlverhalten oder eine sehr negative finanzielle Situation des Betroffenen zugrunde liegt. Weitere Negativmerkmale sind Mahnbescheide und unerledigte Kredite, die nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück gezahlt worden sind. Hier spricht man auch von „weichen“ Negativmerkmalen, zumal bereits ein nicht bezahlter Strafzettel zu einem Mahnbescheid fahren kann. So genannte „schwebend negative“ (inoffizielle Merkmale) Merkmale sind zum Beispiel das Vorhandensein von überdurchschnittlich vielen Krediten, Girokonten, Kreditkarten oder auch Mobilfunkverträgen. Positive Merkmale gibt es nur sehr wenige, wie zum Beispiel erledigte Kredite oder eine Premium-Kreditkarte.