Autofinanzierung ohne Schufa
Fast immer dann, wenn man hierzulande einen Kredit aufnehmen möchte oder eine Ratenzahlung vereinbaren möchte, wird zunächst von dem Kreditgeber eine Schufa-Auskunft eingeholt. Sollte diese negativ sein, bekommt man den Kredit meistens nicht oder muss besondere Sicherheiten zum Ausgleich des erhöhten Risikos stellen. Generell gibt es jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung, sodass auch bei schlechter Schufa noch eine Finanzierung möglich ist. Das trifft unter anderem auch auf eine mögliche Autofinanzierung ohne Schufa zu. Zunächst prüfen auch die meisten Autohäuser bzw. die angeschlossenen Autobanken zunächst die Schufa des Kunden, bevor sie einen Autokredit vergeben oder sich auf eine Leasingvereinbarung einigen.
Allerdings gibt es durchaus auch Autohändler, vor allem kleinere unabhängige Händler, die auf eine Schufa Auskunft verzichten, dennoch aber bereit sind, den Kauf des Fahrzeuges zu finanzieren. Insofern kann man bei einigen Händlern also auch eine Autofinanzierung ohne Schufa bekommen. Falls man das Fahrzeug jedoch bei einem größeren Markenhändler kaufen möchte und dieser einer Finanzierung nicht zustimmen sollte, weil negative Daten in der Schufa gespeichert sind, so kann man als Alternative natürlich versuchen, die Finanzierung über eine „normale“ Bank in Form eines Ratenkredites vorzunehmen. Aber auch hier gibt es zumindest im Inland meistens Probleme, wenn die Schufa nicht in Ordnung ist. Denn auch die inländischen Banken machen ihre Kreditentscheidung natürlich in größerem Umfang von der Schufa abhängig. So bleibt den meisten Kunden, die eine Autofinanzierung durchführen möchten, letztendlich nur noch der „Gang“ ins Ausland. Im Ausland gibt es nämlich eine Reihe von Banken, die keine Schufa-Auskunft einholen, bevor sie einen Kredit vergeben. Diese Kredite ohne Schufa sind auch unter der umgangssprachlichen Bezeichnung „Schweizer Kredite“ oder „Kredit ohne Schufa“ bekannt.
Es gibt eine Reihe von Negativmerkmalen, die der Schufa entweder praktisch „automatisch“ mitgeteilt werden, oder aber manuell zu melden sind. Zu den negativen Merkmalen zählen zum Beispiel Haftbefehle, Vollstreckungsbescheide und Eidesstattliche Versicherungen. Diese Negativmerkmale werden mitunter auch als „harte“ Merkmale bezeichnet, da diesen entweder ein grobes Fehlverhalten oder eine sehr negative finanzielle Situation des Betroffenen zugrunde liegt. Weitere Negativmerkmale sind Mahnbescheide und unerledigte Kredite, die nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück gezahlt worden sind. Hier spricht man auch von „weichen“ Negativmerkmalen, zumal bereits ein nicht bezahlter Strafzettel zu einem Mahnbescheid fahren kann. So genannte „schwebend negative“ (inoffizielle Merkmale) Merkmale sind zum Beispiel das Vorhandensein von überdurchschnittlich vielen Krediten, Girokonten, Kreditkarten oder auch Mobilfunkverträgen. Positive Merkmale gibt es nur sehr wenige, wie zum Beispiel erledigte Kredite oder eine Premium-Kreditkarte.