Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 2011) speichert die Schufa von rund 65 Millionen Personen und Unternehmen rund 440 Millionen
hinterlegte Informationen. Hierbei genießen jedoch nicht nur Schufa-Vertragspartner wie Finanzdienstleister, Mobilfunkanbieter
oder Versandhandelsketten ein Auskunftsrecht. Jede Person ist berechtigt über die bei der Schufa sich selbst betreffende
hinterlegte Daten, eine oder auch jährlich mehrfache Selbstauskunft zu beantragen. Hierbei unterscheiden sich jedoch die weiter
gegebenen Informationen seitens der Schufa. Während anfragende Vertragspartner nur eine verkürzte Schuf-Auskunft über die
jeweilige Person erhalten, ist die Schufa-Selbstauskunft wesentlich umfänglicher. Nach Prüfung der in den Schufa-Daten enthaltenen
Informationen ist es jeder Person möglich, unter Gewährleistung bestimmter Voraussetzungen, bei der Schufa eine Löschung oder
Berichtigung der gespeicherten Daten zu beantragen.
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